Bis Mitte 2025 wird es Änderungen bei der visafreien Einreise nach Europa geben, von denen Reisende aus über 60 Ländern und Gebieten betroffen sein werden.
Die Europäische Union (EU) wird im Mai 2025 das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) einführen.
Die Umsetzung des neuen EU-Reisegenehmigungssystems wird laut dem am 24. November 2023 veröffentlichten Zeitplan schrittweise über einen Zeitraum von 12 Monaten erfolgen.
Verbesserte Sicherheit durch ETIAS
Mit der neuen digitalen Reiseerlaubnis der EU müssen Bürger, die für den Besuch des Schengen-Raums kein Visum benötigen, vor ihrer Reise ein ETIAS beantragen.
Bei ETIAS handelt es sich nicht um ein Visum, sondern um eine Sicherheitsüberprüfung für Kurzzeitbesucher.
Sie ist Teil der Bemühungen der EU, potenzielle Bedrohungen oder Gesundheitsrisiken zu erkennen, indem Besucher im Voraus überprüft werden.
ETIAS zielt auch darauf ab, Reisen nach Europa leichter zugänglich zu machen und gleichzeitig die Grenzen zu sichern.
Reisende können ein ETIAS auf einer einzigen Plattform beantragen. Es dauert nur etwa 10 Minuten, um den Vorgang abzuschließen.
Ein Antrag kostet 7 € und ist drei Jahre lang gültig. Er ermöglicht dem Inhaber mehrere Kurzreisen in den Schengen-Raum.
Um einen Antrag zu stellen, müssen Reisende Angaben zu ihrer Person und ihrem Reisepass machen sowie Fragen zu Gesundheit, Sicherheit und Einwanderung beantworten. Biometrische Daten werden nicht verlangt.
In den meisten Fällen erhalten die Bewerber ihr ETIAS innerhalb weniger Minuten.
Ähnliche Einreisebestimmungen für visumfreie Staatsangehörige bestehen in den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien.
Auch das Vereinigte Königreich (UK) hat vor kurzem die elektronische Reisegenehmigung (ETA) für visumfreie Reisende eingeführt.
Die schrittweise 12-monatige Umsetzung von ETIAS
Die EU wird ETIAS schrittweise über ein Jahr oder 12 Monate einführen, um den Reisenden die Anpassung an das neue System zu erleichtern und Störungen zu minimieren.
Die schrittweise Einführung wird es den Behörden auch ermöglichen, die Auswirkungen zu beobachten, bevor das System verbindlich wird.
Nach dem von der EU veröffentlichten Zeitplan wird es zwei Phasen geben: eine Übergangsphase und eine Karenzzeit.
Übergangszeit
Nach dem Start des ETIAS im Mai 2025 wird es eine sechsmonatige Übergangszeit geben.
Während des Übergangszeitraums sollten Reisende ihre ETIAS-Reisegenehmigung beantragen, bevor sie in den Schengen-Raum reisen.
Reisenden, die kein ETIAS mit sich führen, wird die Einreise jedoch nicht verweigert, wenn sie alle anderen Einreisebedingungen erfüllen.
Karenzzeit
Nach der Übergangszeit wird eine Schonfrist von weiteren sechs Monaten in Kraft treten.
Während der Karenzzeit müssen Reisende bei der Einreise in ein Land des Schengen-Raums im Besitz eines ETIAS sein.
Allen Reisenden, die keine ETIAS-Reisegenehmigung haben, wird die Einreise an der Grenze verweigert.
Die einzige Ausnahme während der Karenzzeit gilt für Besucher, die nach der ETIAS-Übergangszeit zum ersten Mal nach Europa reisen.
Diesen Erstreisenden wird die Einreise gestattet, sofern sie alle anderen Einreisebedingungen erfüllen.
Innovatives Reisen in Europa
ETIAS, das Einreise- und Ausreisesystem (EES) der EU, wird zusammen mit dem ETA des Vereinigten Königreichs das Reisen in Europa bald verändern und sicherer und bequemer machen.
Die ursprünglich für 2021 geplante Einführung von ETIAS wurde von der EU aus mehreren Gründen verschoben.
Zu den Rückschlägen gehören auch die Komplikationen, die sich durch die Olympischen Spiele ergeben, die vom 26. Juli bis 11. August 2024 stattfinden sollen.
Ein weiterer Grund ist die Verzögerung der EBS, die nun erst Ende 2024 in Kraft treten soll.
Im Rahmen des EES müssen Reisende von außerhalb der EU bei Kurzaufenthalten im Schengen-Raum Ausweis- und Reisedokumente vorlegen und sich biometrischen Kontrollen unterziehen.
Kürzlich äußerte das Vereinigte Königreich, das nicht mehr Mitglied der EU ist, seine Besorgnis über mögliche Verzögerungen an den Einreisestellen aufgrund der Umsetzung des EES und des ETIAS.
Sobald das ETIAS in Betrieb ist, müssen Bürger, die für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum benötigen, vor ihrer Reise eine Reisegenehmigung einholen.
Ebenso wird das Vereinigte Königreich von Staatsangehörigen, die von der Visumpflicht befreit sind, eine ETA verlangen, bevor sie in das Vereinigte Königreich einreisen.
Die ETA des Vereinigten Königreichs ist für Bürger aus Katar bereits in Betrieb. Im Jahr 2024 wird sie für die Bürger der Mitgliedsländer des Golf-Kooperationsrates geöffnet.
Bis 2024 erwartet die britische Regierung, dass alle Staatsangehörigen, die für den Besuch des Vereinigten Königreichs kein Visum benötigen, vor ihrer Reise eine ETA beantragen.
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