Viele nicht-britische Paare möchten aus verschiedenen Gründen im Vereinigten Königreich heiraten.
Sei es aus romantischen oder sentimentalen Gründen, als lebenslanger Wunsch, weil Familienmitglieder dort leben, einer der beiden Briten ist oder einfach aus praktischen Gründen.
Auf der anderen Seite muss man aber auch bedenken, dass manche eine Scheinehe eingehen, um die Staatsbürgerschaft oder ein Bleiberecht zu erhalten.
Die britische Regierung ist sich sehr wohl bewusst, dass einige Personen versuchen könnten, die Vorschriften zu umgehen, indem sie heiraten, während sie sich mit einem britischen Visum oder einer britischen ETA (Electronic Travel Authorisation) im Vereinigten Königreich aufhalten.
Ein normales britisches Besuchervisum verbietet es dem Inhaber ausdrücklich, während seines Aufenthalts im Vereinigten Königreich zu heiraten oder eine Lebenspartnerschaft einzugehen.
Für eine britische ETA gibt es keine solche Einschränkung, aber es gelten die gleichen Grundregeln.
Es wird erwartet, dass die britische Regierung die Einführung der ETA bis Ende 2024 abgeschlossen haben wird.
Zu diesem Zeitpunkt wird es für ausländische Besucher, die derzeit visumfrei in eines der vier britischen Länder Schottland, Wales, England und Nordirland einreisen können, zur Pflicht.
Ab Ende 2024 müssen ausländische Besucher des Vereinigten Königreichs, die nicht der Visumspflicht unterliegen, im Besitz einer UK ETA sein.
Die UK ETA wird digital mit dem Reisepass des Inhabers verknüpft, noch bevor dieser zu einer Reise in das Vereinigte Königreich aufbricht.
Die Hauptzwecke für die Ausstellung einer UK ETA sind Urlaub, Familienbesuche, Geschäftsreisen und Studienaufenthalte. Die Aufenthaltsdauer ist auf maximal 90 Tage aus einem Block von 180 Tagen beschränkt.
Es gibt keine spezielle Form der britischen ETA, die für Heiratszwecke ausgestellt wird, aber das britische Innenministerium ist sich bewusst, dass einige Besucher einen solchen Plan haben.
Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass Inhaber einer britischen ETA während ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich nicht heiraten dürfen, aber eine solche Heirat ist nicht mit besonderen Privilegien oder Ansprüchen verbunden.
Das typische Verfahren
Obwohl ein Ausländer, der das Vereinigte Königreich besuchen möchte, je nach Herkunftsland kein Visum benötigt, kann es sinnvoll sein, das korrekte Verfahren einzuhalten, wenn der ausdrückliche Zweck des Besuchs eine Heirat oder eine zivile Partnerschaft ist.
In diesem Fall müssen Sie ein spezielles Visum beantragen, von denen es zwei Arten gibt:
- Heiratsvisum für Besucher
- Familienvisum
Welche Form des Visums erforderlich ist, hängt von der Nationalität des Paares ab und davon, ob die Frischvermählten beabsichtigen, im Vereinigten Königreich zu bleiben oder es innerhalb einer bestimmten Zeit zu verlassen.
Heiratsvisum für Besucher
Wenn Sie lediglich beabsichtigen, im Vereinigten Königreich zu heiraten und das Land innerhalb der für das Visum vorgesehenen sechs Monate wieder zu verlassen, ist ein Heiratsvisum für diesen Zweck ausreichend.
Das Visum berechtigt den Inhaber nicht dazu, Familienmitglieder oder Angehörige nach Großbritannien zu bringen, da diese ein eigenes Visum benötigen.
Es ist nicht gestattet, während des Aufenthalts im Vereinigten Königreich zu arbeiten (mit wenigen Ausnahmen) und Sozialleistungen zu beziehen.
Ein Ehe-Besuchervisum kann nicht verlängert oder gegen eine andere Art von Visum eingetauscht werden.
Das Visum ist bis zu sechs Monate gültig und kostet derzeit £115 (etwa €132,50).
Anträge für diese Form des Visums dürfen nicht länger als drei Monate vor dem Datum der Ankunft im Vereinigten Königreich eingereicht werden.
Familienvisum
Ein Familienvisum kann für eine Vielzahl von Zwecken und Personen beantragt werden, die im Vereinigten Königreich heiraten möchten.
Dazu gehören diejenigen, die heiraten möchten:
- Ein britischer oder irischer Staatsbürger
- Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Ein Bürger eines der vier Schengen-Staaten, die nicht zur EU gehören (Norwegen, Schweiz,
- Island, Liechtenstein)
- Eine Person mit einem türkischen Geschäfts- oder Arbeitervisum
- Eine Person mit vollem Flüchtlingsstatus und Aufenthaltsgenehmigung
Das Familienvisum richtet sich speziell an Personen, die beabsichtigen, nach der Eheschließung dauerhaft im Vereinigten Königreich zu bleiben.
Qualifizierende Bedingungen für das Familienvisum
Im Laufe der Jahre war das Familienvisum die am häufigsten beantragte Form des Visums und diejenige, die am leichtesten zu missbrauchen ist.
Aufgrund des ständigen Engagements des Vereinigten Königreichs für die Stärkung der Sicherheit ist die Verringerung der Zahl der illegalen Einwanderer zu einer Priorität geworden, da ein Zusammenhang mit Terrorakten und Kriminalität vermutet wird.
Die Beantragung eines Familienvisums ist nicht mehr so einfach wie früher. Es gibt mehrere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor ein Antrag genehmigt wird.
Dazu gehört der Nachweis eines der folgenden Punkte:
- Sie sind in einer anerkannten Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Sie sind seit mindestens zwei Jahren in der Beziehung und leben zusammen
Der Antragsteller und der vorgeschlagene Partner werden innerhalb von sechs Monaten nach der Ankunft im Vereinigten Königreich heiraten.
Da der Antragsteller beabsichtigt, nach der Heirat im Vereinigten Königreich zu bleiben, muss er oder sie ebenfalls heiraten:
- Sie müssen die englische Sprache gut beherrschen
Sie müssen finanziell unabhängig sein
Wenn Sie die vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen, wird die Erteilung eines Familienvisums extrem schwierig, aber nicht unmöglich.
Ein Familienvisum kann auch unter bestimmten Umständen gewährt werden, wie zum Beispiel:
- Elternteil eines Kindes mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich zu sein, das entweder irischer oder britischer Staatsbürger ist
- Elternteil eines Kindes zu sein, das seit sieben oder mehr Jahren in Großbritannien wohnt und für das ein Umzug ins Ausland unzumutbar wäre
- Die Verweigerung der Einreise in das Vereinigte Königreich wäre eine Verletzung der anerkannten Menschenrechte
Selbst wenn eine oder mehrere dieser Bedingungen erfüllt sind, gibt es keine Garantie, dass ein Familienvisum erteilt wird. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Beamten des britischen Innenministeriums.
Antragsbearbeitung
Wenn der Antrag von einem Verlobten oder dem beabsichtigten Lebenspartner gestellt wird, ist das Familienvisum für einen Zeitraum von sechs Monaten gültig, während der Inhaber in allen anderen Fällen zwei Jahre und neun Monate im Vereinigten Königreich bleiben kann.
Die Bearbeitungszeiten sind von Fall zu Fall unterschiedlich, aber Anträge, die innerhalb des Vereinigten Königreichs eingereicht werden, können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, innerhalb von acht Wochen genehmigt werden, während Anträge aus dem Ausland bis zu vierundzwanzig Wochen dauern können.
Die Bearbeitungszeit für Antragsteller, die die Sprach- oder Einkommensvoraussetzungen nicht erfüllen, ist erheblich länger und kann derzeit bis zu einem Jahr dauern, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Das Familienvisum kann verlängert werden, wenn es sich dem Ablaufdatum nähert, und der Inhaber hat das Recht, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, wenn er sich fünf Jahre lang ununterbrochen im Vereinigten Königreich aufhält.
Heirat und Wohnsitz
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Heirat mit einem britischen Staatsbürger automatisch das Recht auf einen Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft mit sich bringt.
Dies ist jedoch ganz offensichtlich nicht der Fall!
Für ausländische Ehepartner britischer Staatsbürger gelten weiterhin dieselben Einwanderungsregeln und -vorschriften wie vor der Eheschließung.
Das bedeutet, dass die Anforderungen in Bezug auf die englische Sprache und die finanzielle Situation bestehen bleiben und eine Abschiebung möglich ist, bis diese Bedingungen erfüllt sind.
Vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union war ein Bürger eines EU-Landes, der einen britischen Staatsbürger heiratete, berechtigt, eine Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des EU Settlement Scheme zu beantragen.
Für diejenigen, die vor dem 31. Dezember 2020 eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt oder erhalten haben, gilt dies nach wie vor, aber jetzt nicht mehr, da das Vereinigte Königreich nun außerhalb der Europäischen Union ist.
Von der Heirat zur Staatsbürgerschaft
Es ist ein langwieriger Prozess bis zur britischen Staatsbürgerschaft für einen nicht-britischen Staatsbürger und die Heirat mit einem britischen Staatsbürger ist nur der Anfang.
Kurz gesagt gibt es vier Schritte, die unternommen werden müssen:
- Beantragen und erhalten Sie ein Heiratsvisum (auch Ehegattenvisum genannt)
- Beantragen Sie eine Verlängerung des Visums, wenn sich das Ablaufdatum des Visums für Ehegatten nähert.
- Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts im Vereinigten Königreich kann ein Nicht-Staatsangehöriger eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Indefinite Leave to Remain, ILR) beantragen.
- Nach Ablauf eines Jahres mit einer ILR kann ein Antrag auf die britische Staatsbürgerschaft gestellt werden.
Während des gesamten Prozesses müssen alle Bedingungen für das Ehegattenvisum und das ILR eingehalten werden.
Dies bedeutet, dass die finanziellen und sprachlichen Anforderungen und mehr erfüllt werden müssen.
Es muss nachgewiesen werden, dass die Beziehung zum britischen Ehepartner intakt bleibt. Außerdem muss ein Grundwissen über das britische Leben, die Sitten und Werte nachgewiesen werden.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die britische Staatsbürgerschaft ist, dass der Antragsteller „unbescholten“ ist. Das bedeutet, dass er im Umgang mit der britischen Regierung nicht durch schwere Straftaten oder Unehrlichkeit aufgefallen sein darf.
Im Zweifelsfall sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
Auch wenn der Weg zur Staatsbürgerschaft einfach zu sein scheint, kann es oft zu Schwierigkeiten kommen. Daher wird den Antragstellern dringend empfohlen, einen zugelassenen Rechtsanwalt, Anwalt oder Einwanderungsexperten zu konsultieren, der dabei helfen kann, viele der üblichen Probleme und Hindernisse auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft zu vermeiden.
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