Luft- und Seefrachtführer müssen die Genehmigungen der Passagiere im Europäischen Reiseinformations- und Autoritätssystem(ETIAS) innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug überprüfen.
ETIAS ist die neue elektronische Reiseerlaubnis, die für alle Reisenden ohne Visum in den Schengen-Raum der Europäischen Union (EU) erforderlich ist. Dies gilt auch für britische Staatsbürger.
Wenn das ETIAS-Reisegenehmigungssystem Mitte 2025 in Betrieb genommen wird, müssen die Flug- und Seeverkehrsunternehmen darauf vorbereitet sein und die ETIAS-Daten der Passagiere bestätigen.
Internationale Reisebusse haben jedoch drei Jahre Zeit, um diese Anforderung zu erfüllen.
Andererseits sind die Eisenbahnunternehmen nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Fahrgäste über eine gültige ETIAS-Genehmigung verfügen.
Die EU erklärte: „Unabhängig vom Transportmittel, das die Reisenden benutzen, wird ihr ETIAS immer an der Grenze kontrolliert.“
EU-Grenzbeamte müssen die ETIAS-Genehmigungen von Zugreisenden vor dem Einsteigen überprüfen.
Dies gilt für Reisende, die mit dem Zug aus dem Vereinigten Königreich abreisen, z. B. mit dem Eurostar.
Neues elektronisches Schnittstellen-Tool zur Überprüfung von ETIAS
Die EU wird Luft- und Seeverkehrsunternehmen ein neues elektronisches Instrument zur Verfügung stellen, mit dem sie ETIAS-Genehmigungen vor dem Abflug bestätigen können.
Um das neue Schnittstellen-Tool nutzen zu können, müssen sich die Unternehmen zunächst bei eu-LISA registrieren.
eu-Lisa ist die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
Sie unterstützt die Bemühungen der EU-Länder, Europa sicherer zu machen, technologisch.
Dazu gehören die neuen elektronischen Grenzverwaltungssysteme der EU, das ETIAS und das Einreise-/Ausreisesystem (EES).
Derzeit haben über 1.000 Unternehmen, vor allem Fluggesellschaften, das Registrierungsverfahren für das neue ETIAS-Schnittstellentool abgeschlossen.
Nach der Registrierung müssen die Luftfahrtunternehmen ihre Systeme an die neue ETIAS-Schnittstelle für Luftfahrtunternehmen anschließen, um Überprüfungsanfragen zu senden.
Außerdem müssen sie vor der Erfüllung der Anforderungen System-zu-System-Verbindungen herstellen und eine Konformitätsbescheinigung erhalten.
Beförderungsunternehmen, die das Webportal oder die mobile App nutzen, müssen autorisierte Mitarbeiter gemäß den eu-LISA-Richtlinien schulen.
Die ETIAS-Trägerschnittstelle prüft auch die EES
Neben der Überprüfung der ETIAS-Berechtigungen wird das neue Schnittstellen-Tool der EU auch die Überprüfung des EES unterstützen.
Das EES wird die Ein- und Ausreise von Inhabern eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt und von Reisenden ohne Visum in den Schengen-Raum erfassen. Dies gilt auch für britische Staatsbürger.
Es ersetzt das manuelle Abstempeln von Pässen durch automatische biometrische Fingerabdrücke und Gesichtsscans an der EU-Grenze.
In der Infografik des eu-LISA für Beförderungsunternehmen heißt es, dass die Beförderungsunternehmen prüfen müssen, ob Drittstaatsangehörige mit einem Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt die ihnen zustehende Zahl von Einreisen in die EU ausgeschöpft haben.
Mit dem neuen Carrier-Interface-Tool werden Reisende, die vom System als „OK“ gekennzeichnet werden, zum Einsteigen zugelassen.
Bei Reisenden, die als „NOK“ gekennzeichnet sind, müssen die Fluggesellschaften die Genehmigungsunterlagen des Reisenden manuell überprüfen.
Nur Passagiere mit einem gültigen ETIAS- oder Schengen-Visum dürfen an Bord gehen.
Beförderungsunternehmen können von den EU-Mitgliedstaaten mit Strafen belegt werden, wenn sie Passagiere ohne ordnungsgemäße Reisedokumente befördern.
Sie vermeiden jedoch Strafen, wenn ihre Überprüfungsanfrage innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise gestellt wird und mit „OK“ beantwortet wird.
Die ETIAS-Zentralstelle wird außerdem rund um die Uhr über ein Webportal und eine Notrufnummer für technische und operative Unterstützung in englischer Sprache zur Verfügung stehen.
ETIAS soll Mitte 2025 in zwei Phasen starten
Die EU wird ETIAS über einen Zeitraum von 12 Monaten schrittweise einführen, um Störungen zu minimieren und den Reisenden die Anpassung zu erleichtern.
Die schrittweise Einführung ermöglicht es den Behörden auch, die Auswirkungen zu bewerten, bevor sie verbindlich werden.
Die Einführung erfolgt in zwei Phasen: einer sechsmonatigen Übergangszeit und einer sechsmonatigen Karenzzeit.
Während der im Mai 2025 beginnenden Übergangszeit sollten Reisende ihr ETIAS beantragen, bevor sie in den Schengen-Raum reisen.
Personen ohne ETIAS wird die Einreise jedoch nicht verweigert, wenn sie alle anderen Einreisebedingungen für den Schengen-Raum erfüllen.
Während der Karenzzeit müssen alle Reisenden ein ETIAS haben, wenn sie den Schengen-Raum besuchen.
Personen ohne ETIAS wird die Einreise an der Grenze verweigert, mit Ausnahme von europäischen Erstbesuchern während der Übergangszeit, sofern sie andere Einreisebedingungen erfüllen.
Potenzielle ETIAS-Probleme
Die Umsetzung des ETIAS wird etwa sieben Monate nach der Umsetzung der EBS durch die EU erfolgen.
Beförderungsunternehmen, die Passagiere zwischen den Grenzen der EU und des Vereinigten Königreichs (UK) befördern, haben mögliche Probleme mit den neuen Systemen angesprochen.
Die Fluggesellschaften äußerten die Befürchtung, dass die Überprüfung des ETIAS 48 Stunden vor dem Abflug Last-Minute-Buchungen verhindern könnte.
Bahn- und Fährbeamte versuchen, die Einführung des EES zu verzögern, weil die Infrastruktur für die biometrische Registrierung und Kontrolle nicht ausreicht.
Auch die neue EES-App der EU für eine mögliche biometrische Online-Registrierung wird bis Oktober 2024 noch nicht fertig sein.
Gemäß den EU-Vorschriften muss ein Grenzschutzbeamter anwesend sein, um die erste biometrische Registrierung zu überprüfen.
Die Reisenden müssen ihr Fahrzeug verlassen, bevor sie ihre Fingerabdrücke oder Gesichtsscans abgeben können.
Die Behörden haben vor 14-stündigen Verspätungen gewarnt und die Zahl der Zugreisenden begrenzt, um lange Warteschlangen zu vermeiden.
Die Fluggesellschaften sind auch dafür verantwortlich, die gültige elektronische Reisegenehmigung (ETA) oder das Visum der Passagiere zu überprüfen, bevor sie sie an Bord lassen.
Die Luftfahrtunternehmen müssen ihren General Aviation Report (GAR) und ihre Advance Passenger Information (API) über interaktive Portale übermitteln, die eine Antwort des Innenministeriums auslösen werden.
Dabei handelt es sich um ein anderes interaktives System, das dem für die ETIAS-Kontrolle verwendeten System ähnelt.
Es gab Bedenken hinsichtlich der Interoperabilität aller drei neuen elektronischen Grenzverwaltungssysteme, sobald sie in Kraft getreten sind.