EU-Einreise-/Ausreisesystem erhält neuen Starttermin im Oktober 2024

| Dezember 18, 2023
EU-Einreise-/Ausreisesystem erhält neuen Starttermin im Oktober 2024

Nach mehrfachen Verzögerungen soll das neue automatische Grenzsystem der Europäischen Union (EU) nun im Jahr 2024 in Betrieb gehen.

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) der EU wird am 6. Oktober 2024 betriebsbereit sein, wie die Die Unabhängig .

Dies berichtet Eurotunnel, der Betreiber des Eisenbahn-Pendelverkehrs zwischen Calais in Frankreich und Folkestone im Vereinigten Königreich (UK).

Das EES ist „ein automatisiertes IT-System zur Registrierung von Reisenden aus Drittländern, sowohl von Inhabern von Kurzzeitvisa als auch von visumfreien Reisenden, bei jedem Überschreiten einer EU-Außengrenze“.

Die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) überwacht das Projekt.

Die Einführung der EBS wurde erstmals 2008 vorgeschlagen und hat sich mehrfach verzögert. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich schwer getan, das komplexe Grenzsystem mit einer zentralen Datenbank in ihre bestehende Infrastruktur zu integrieren.

Die Mitgliedstaaten müssen bis August 2024 bestätigen, dass sie für den Start der EBS bereit sind.

Ursprünglich für 2021 geplant, wurde der Start der EES im Rahmen von eu-LISA auf Mai 2022 verschoben und dann erneut auf September 2023 verschoben.

Im Oktober 2023 bestätigte der Rat „Justiz und Inneres“ des Europäischen Rates einen neuen Zeitplan für die EBS für den Herbst 2024.

Damit werden mögliche Verspätungen vermieden, wenn Reisende im Juli und August 2024 die Olympischen Spiele in Paris, Frankreich, besuchen.

Was ist das Entry/Exit-System?

Das EES zielt darauf ab, die Grenzsicherheit im Schengen-Raum der EU zu erhöhen. Innerhalb ihrer Grenzen können die Bürger ihrer Mitgliedsstaaten relativ ungehindert reisen.

DerSchengen-Raum umfasst die meisten der 27 EU-Mitgliedstaaten außer Bulgarien, Zypern, Irland und Rumänien. Es umfasst jedoch die Schweiz und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Norwegen und Liechtenstein.

Reisende, die von der Visumspflicht befreit sind, und solche, die für die Einreise in den Schengen-Raum ein Kurzzeitvisum benötigen, müssen an der Grenze Fingerabdrücke und biometrische Daten ihres Gesichts abgeben.

Dazu gehören britische Staatsbürger, die nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2020 als Drittstaatsangehörige gelten.

Die EBS betrifft jedoch keine Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltserlaubnis in den Mitgliedstaaten.

Anstatt die Pässe bei der Ankunft an der Grenze abzustempeln, wird das EES Ein- und Ausreisen elektronisch erfassen.

Es registriert und speichert den Namen der Person, die Art des Reisedokuments, Fingerabdrücke und Gesichtsbilder sowie das Datum und den Ort der Ankunft und der Abreise.

Das EES wird auch Einreiseverweigerungen erfassen. Dadurch wird die Identifizierung von Personen, die keine Einreiseerlaubnis haben und sich zu lange im Schengen-Raum aufgehalten haben, erleichtert.

Das neue digitale Grenzkontrollsystem wird auch Personen aufspüren, die gefälschte Identitäten und Pässe benutzen.

Wie das Einreise-/Ausreisesystem funktioniert

Sobald das EES in Betrieb ist, müssen Drittstaatsangehörige bei ihrer Ankunft an der EU-Grenze Fingerabdrücke und biometrische Gesichtsdaten abgeben. Ein Grenzbeamter wird dies beim ersten Besuch überwachen.

Bei späteren Besuchen müssen die Reisenden nur noch einen biometrischen Fingerabdruck oder ein biometrisches Gesichtsbild zur Bestätigung ihrer Erlaubnis verwenden.

Die Daten eines Reisenden bleiben im EES-System drei Jahre lang gültig.

Jedes Mal, wenn ein Reisender in den Schengen-Raum einreist, setzt das System die Daten zurück und speichert sie für weitere drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses des Reisenden.

Die Fingerabdrücke von Personen, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen, werden bereits im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert. Sie werden nicht mehr in der EES aufbewahrt.

Grenzkontrollprobleme mit der EES

Trotz des Versprechens, die Grenzkontrollen zu beschleunigen, stellen die EES-Systeme die Betreiber vor mehrere Probleme. Viele haben inmitten der überfüllten Grenzübergänge keinen Platz für Fingerabdruckkontrollen und biometrische Gesichtsscans.

Im November 2023 begann der britische European Scrutiny Committee mit einer Untersuchung der Auswirkungen, die das EES auf die Grenzen und den Hafenbetrieb haben könnte, insbesondere auf diejenigen, die „nebeneinander liegende“ Kontrollen durchführen.

Dazu gehören u. a. der Hafen von Dover und der Eurotunnel-Terminal in Folkestone, beide in Kent, Südengland, gelegen. An diesen Grenzen werden die Kontrollen in beide Richtungen durchgeführt.

Die EU-Grenzkontrollen werden an diesen Grenzübergängen auf britischem Boden durchgeführt. Französische Beamte prüfen auch die Dokumente, bevor Reisende an Bord von Transporten über den Ärmelkanal gehen.

Im Rahmen der EBS können die Kontrollen nicht als Gruppe durchgeführt werden. Jedes Fahrzeug, das Nicht-EU-Passagiere befördert, muss anhalten und alle Passagiere aussteigen lassen, um sich während des laufenden Verkehrs biometrisch registrieren zu lassen.

Dies könnte zu erheblichen Verzögerungen führen und ist „grundsätzlich unsicher“, so Tim Reardon, Leiter der EU-Ausreiseabteilung des Hafens von Dover. Er sprach bei einer mündlichen Anhörung vor dem Justiz- und Innenausschuss des Oberhauses.

Sowohl der Hafen von Dover als auch der Terminal von Folkestone haben nur begrenzten Platz für zusätzliche Abfertigungen.

Andererseits müssen die Fluggesellschaften die Anspruchsberechtigung der Reisenden mindestens 48 Stunden vor dem Abflug überprüfen.

Die Fluggesellschaften müssen Überprüfungsanfragen an das EES-System senden. Sie informiert dann die Fluggesellschaften darüber, ob ein Passagier reiseberechtigt ist und an Bord gehen kann.

Die Fluggesellschaften werden zur Verantwortung gezogen, wenn sie nicht berechtigte Passagiere an Bord ihrer Flugzeuge lassen.

In einem Dokument, das die Ryanair-Muttergesellschaft dem Europaausschuss des britischen Unterhauses vorgelegt hat, heißt es, dass die 48-Stunden-Frist „zu lang“ sei und späte Ticketverkäufe vereiteln könnte.

Die EES, ETIAS und UK ETA

Nach der Einführung des EES im Oktober 2024 wird das neue elektronische Reisegenehmigungssystem der EU, das European Travel and Information and Authorization (ETIAS), Mitte 2025 in Betrieb gehen.

Das ETIAS ähnelt der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) des Vereinigten Königreichs. Alle ausländischen Staatsangehörigen, die für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum benötigen, müssen ein ETIAS beantragen. Dies gilt auch für britische Staatsbürger.

Der britische Europaausschuss wird auch die möglichen Interoperabilitätsprobleme der EES-, ETIAS- und britischen ETA-Systeme und deren Auswirkungen auf Reisende und Betreiber untersuchen.