EU verabschiedet neuen Reformpakt zu Asyl und Migration

| Juni 7, 2024
EU verabschiedet neuen Reformpakt zu Asyl und Migration

Die Europäische Union hat offiziell eine bahnbrechende Überarbeitung ihrer Asyl- und Migrationsvorschriften beschlossen.

Am 14. Mai 2024 hat der Europäische Rat zehn neue Gesetze verabschiedet, die alle Aspekte des Migrationsprozesses abdecken.

Die Regeln werden dazu beitragen, geordnete Ankünfte zu verwalten, effiziente Verfahren zu schaffen und eine faire Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Sie wird Prüfverfahren für Asylanträge, die Umverteilung von Flüchtlingen und die Rückführung abgelehnter Fälle festlegen.

Die belgische Staatssekretärin für Asyl und Migration, Nicole de Moor, erklärte, dass der neue Pakt „ein gerechteres und stärkeres Migrationssystem“ für den Block gewährleisten wird.

„Diese neuen Regeln werden das europäische Asylsystem effektiver machen und die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten stärken“, sagte sie in einer Pressemitteilung.

De Moor fügte hinzu, die EU werde auch „ihre enge Zusammenarbeit mit Drittländern fortsetzen, um die Ursachen der irregulären Migration zu bekämpfen.“

Sie betonte: „Nur gemeinsam können wir Antworten auf die globale Herausforderung der Migration finden.“

Die wichtigsten Aspekte des EU-Reformpakts für Asyl und Migration

Der neue Asyl- und Migrationsreformpakt der EU zielt darauf ab, den gesamten europäischen Rahmen für Asyl und Migration zu verbessern.

Im Folgenden finden Sie die kritischen Aspekte der neuen Gesetzgebung:

Standardisiertes Screening von Migranten

Sie skizziert standardisierte Verfahren zur schnellen Identifizierung von Migranten und zur Prüfung von Asylanträgen an den EU-Grenzen.

Die Behörden können irreguläre Migranten und Asylbewerber zu den entsprechenden Verfahren an den Außengrenzen leiten.

Das Standard-Screening-Verfahren für Migranten wird dazu beitragen, nicht zulässige Fälle im Voraus zu identifizieren.

Außerdem sorgt es für eine einheitliche Identifizierung, Sicherheit, Schwachstellenprüfung und Zustandsbewertung.

Aktualisierte Eurodac-Datenbank

Die Aktualisierung der Eurodac-Datenbank wird es ermöglichen, vollständigere und genauere Daten über Migranten zu sammeln, einschließlich biometrischer Daten.

Eurodac sammelt Daten über verschiedene Migranten, einschließlich derjenigen, die internationalen Schutz beantragen und derjenigen, die illegal in die EU kommen.

Es wird dazu beitragen, die Ankunfts- und Asylantragsgeschichte von Migranten genauer zu verfolgen.

Verfahren zur Beurteilung von Asylanträgen

Der neue Rahmen ermöglicht gestraffte EU-weite Asylverfahren mit einem obligatorischen Grenzverfahren für typische Fälle.

Er enthält eine Rückführungsverordnung, die Regeln für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber enthält.

Das neue Asylverfahren bestimmt, welches EU-Land den jeweiligen Asylantrag bearbeitet.

Außerdem wird ein System zur Aufteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedern eingeführt.

Mitgliedsstaaten, die mehr Asylbewerber haben, als sie aufnehmen können, können beantragen, dass Flüchtlinge in andere EU-Mitgliedsstaaten umgesiedelt werden.

Sie können bei Bedarf auch operative Unterstützung anfordern.

Die EU wird Quoten festlegen, um zu bestimmen, wie viel jede Nation durch die Aufnahme von Menschen oder die Bereitstellung von Ressourcen beitragen kann.

In Krisen und Notfällen können die Asylverfahren angepasst werden, wenn die Zahl der Antragsteller zu hoch wird.

Verlängerte Bearbeitungsfristen oder eingeschränkte Asylgarantien können in Situationen wie Massenankünften oder höherer Gewalt auftreten.

Mit Zustimmung des Europäischen Rates kann der Krisenmechanismus nur unter außergewöhnlichen Umständen und nur so lange wie nötig eingesetzt werden.

Umgang mit irregulären Ankünften

Eines der Ziele des neuen Rahmens ist es, die Anreize für nicht autorisierte Einträge zu verringern.

Irreguläre Migranten werden einem beschleunigten Asylverfahren unterzogen, wobei abgelehnte Fälle aus den Anrainerstaaten schnell zurückgeschickt werden.

Qualifikationen für internationalen Schutz

Der Pakt legt einheitliche Regeln und Kriterien für die Gewährung von internationalem Schutz fest und setzt Standards für die Aufnahme von Asylbewerbern.

Dies wird dazu beitragen, die Sekundärbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten zu reduzieren.

Anspruch auf EU-Neuansiedlung

Die Neuansiedlungsregelung der neuen Gesetzgebung befasst sich mit legalen und sicheren Wegen in die EU.

Dies geschieht durch die Festlegung von Standardregeln für die Neuansiedlung und die humanitäre Aufnahme.

Drittländer, die EU-Migrationsverfahren durchführen

Einige Mitgliedstaaten sind nicht ganz einverstanden mit den neuen obligatorischen Verlagerungs- und Verantwortungsteilungspflichten.

Dänemark und Tschechien sprachen sich für die Einrichtung von Asylbearbeitungszentren für Nicht-EU-Länder aus, die bereit sind, diese Flüchtlinge aufzunehmen.

Diese „externe“ Migration, die dem britischen Gesetz über die Sicherheit Ruandas ähnelt, wurde nicht in das verabschiedete Gesetz aufgenommen.

Dennoch streben einige EU-Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen an, um Teile ihrer Asylverfahren außerhalb Europas auszulagern.

Kritiker argumentieren, dass eine solche Politik gegen internationale humanitäre Normen verstößt und schwer zu überwachen ist.

Einige sagen, dass dies irreguläre Migranten abschrecken könnte, während gleichzeitig die gesetzlichen Verpflichtungen für echte Asylbewerber und Flüchtlinge, die auf offiziellem Weg überstellt werden, eingehalten werden.

Umsetzung des neuen Rahmens für Asyl und Migration

Die Europäische Kommission wird in Kürze präzise und einheitliche Umsetzungsleitlinien für den neuen Asyl- und Migrationsrahmen entwickeln.

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die verabschiedeten Asyl- und Migrationsgesetze umzusetzen.

Sie müssen unabhängige Überwachungssysteme einrichten und sich darauf vorbereiten, die neuen Verpflichtungen zur Überprüfung von Migranten und die potenzielle Verantwortung für die Umsiedlung zu übernehmen.

Ziel ist es, dass das gesamte überarbeitete System bis Anfang 2026 in der gesamten EU einsatzbereit ist.