Bis 2026 wird die Beantragung von Schengen-Visa vollständig online erfolgen.
Der Rat der Europäischen Union (EU) hat am 13. November 2023 die neue Digitalisierung des Antragsverfahrens für Schengen-Visa beschlossen.
Der Schengen-Raum umfasst 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie die Nachbarländer Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, die die Kontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft haben.
Ein Schengen-Visum ist eine Kurzaufenthaltsgenehmigung, die Reisen innerhalb der Länder des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ermöglicht.
Es vereinfacht Reisen in verschiedene europäische Länder zu touristischen, geschäftlichen oder Transitzwecken, da keine Mehrfachvisa mehr benötigt werden.
Fernando Grande-Marlaska Gómez, amtierender Innenminister Spaniens, teilte in einer Pressemitteilung mit, dass die Online-Beantragung eines Schengen-Visums sowohl die Erfahrungen der Reisenden als auch die der Behörden erheblich verbessern wird.
„Sie wird das Antragsverfahren für die Reisenden vereinfachen und gleichzeitig die nationalen Verwaltungen entlasten, die dann schneller und effizienter reagieren können“, sagte Grande-Marlaska Gómez.
Die Umstellung auf die Online-Beantragung von Schengen-Visa wurde erstmals im April 2022 vorgeschlagen.
Am 13. Juni 2023 einigten sich die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments vorläufig auf Regeln zur Digitalisierung des Visumverfahrens.
Die zu erwartenden Änderungen bei der Beantragung eines digitalen Schengen-Visums
Die Umstellung auf die Online-Beantragung von Schengen-Visa wird noch einige Zeit dauern, bis sie voll funktionsfähig ist.
Die Online-Website oder -Plattform muss noch entwickelt werden, soll aber im Jahr 2026 online gehen und zugänglich sein.
Danach haben die Mitgliedstaaten jedoch noch zwei Jahre Zeit, um die notwendigen Investitionen zu tätigen, um ihre nationalen Portale schrittweise abzuschaffen und auf die einheitliche EU-Plattform für die Online-Visumbeantragung umzustellen.
Hier ist, was Reisende bisher wissen müssen:
Eine Plattform für alle Anwendungen
Alle Antragsteller, die ein Visum für die EU beantragen wollen, müssen unabhängig von der Anzahl der Länder, die sie besuchen wollen, oder dem Zweck ihrer Reise (z. B. Tourismus, Familienbesuch oder Geschäftsreise) eine einzige Online-Plattform nutzen, wobei es einige wenige Ausnahmen gibt.
Auf der Plattform können die Bewerber die folgenden Schritte durchführen:
- Füllen Sie Ihren Antrag aus, indem Sie relevante Informationen wie Name, Passdaten, Beruf und Reisegeschichte eingeben.
- Beantworten Sie Fragen zu ihrer Reise, wie z. B. Finanzierung, Unterkunft und Flüge.
- Laden Sie digitale Kopien als Nachweis für jede Anforderung hoch, z. B. Scans von Reisepässen, digitale biometrische Fotos, Flugtickets und Nachweise für die Unterkunft.
- Bezahlen Sie die Gebühren über dieselbe Plattform.
Die Plattform entscheidet automatisch, in welchem Schengen-Land der Visumantrag zu bearbeiten ist, und leitet ihn an die Behörden weiter.
Persönliche Besuche sind nur bei einigen Anträgen erforderlich.
Die meisten Antragsteller müssen nicht mehr persönlich in den Konsulaten und Visazentren vorstellig werden.
Sie wird nur für einige Personen obligatorisch sein, z. B. für Erstantragsteller, Personen mit ungültigen biometrischen Daten und Reisende mit neuen Reisedokumenten.
Der Rat geht davon aus, dass Antragsteller, die zur Einreichung ihres Antrags noch Konsulate und Visazentren aufsuchen müssen, nicht mehr auf Termine oder lange Warteschlangen warten müssen, da viele Anträge online gestellt werden.
Digitale Strichcodes werden die Visummarken ersetzen.
Reisende, die ein gültiges Schengen-Visum erhalten, müssen keine Visummarke in ihren Pass kleben.
Die Genehmigung wird in Form eines kryptographisch signierten Strichcodes erteilt. In einigen Ländern ist das Visum bereits digital mit dem Reisepass verknüpft, so dass keine Visummarke mehr benötigt wird.
Vorteile eines einfacheren und schnelleren Visumantragsverfahrens
Die Gründe für die Erteilung eines Visums für Reisen in den Schengen-Raum bleiben zwar dieselben, aber der Online-Antrag auf ein Schengen-Visum stellt eine wesentliche Verbesserung dar.
Das digitale Verfahren vereinfacht die Antragstellung und senkt die Kosten für Reisende und Gastländer, da weniger Papierkram und persönliche Termine erforderlich sind.
Es ist eine umweltfreundliche und energieeffiziente Alternative zu herkömmlichen papierbasierten und persönlichen Bewerbungen.
Eine leichter zugängliche und schnellere Beantragung von Visa kann die Praxis des „Visumshoppings“ oder der Einreichung von Anträgen in mehreren Schengen-Ländern verhindern.
Die digitalen Strichcodes werden auch dazu beitragen, Fälschungen, Betrug und Diebstahl von physischen Visummarken zu verhindern und die Sicherheit im Schengen-Raum insgesamt zu verbessern.
Schengen-Visum, ETIAS, und UK ETA
Während das Schengen-Visum ein weit verbreitetes Dokument für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist, müssen Bürger aus mehr als 60 Ländern weltweit, darunter Australien, Großbritannien, Kanada, Neuseeland und die Vereinigten Staaten, für kurze Besuche keine Schengen-Visa beantragen.
Von der Visumspflicht befreite Staatsangehörige müssen sich online für das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem ( ETIAS) bewerben, ein neues digitales Genehmigungssystem zur Verbesserung der europäischen Grenzsicherheit, das 2025 eingeführt werden soll.
Bei einem Besuch im Vereinigten Königreich (UK), das nicht mehr Teil der Europäischen Union ist, müssen Reisende ein UK-Visum oder eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen, um nach England, Wales, Schottland und Nordirland einreisen zu dürfen.
Bei der ETA handelt es sich um ein ebenfalls neues digitales Reisegenehmigungssystem, das von der Visumspflicht befreite Staatsangehörige vor ihrer Ankunft im Land beantragen müssen.
Derzeit sind ETA-Online-Anträge für Staatsangehörige von Katar verfügbar und werden demnächst auch für alle Bürger anderer visumbefreiter Länder zugänglich sein.
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