Innenministerium kündigt neue Änderungen für Inhaber des EUSS Pre-settled Status an

| Mai 24, 2024
Innenministerium kündigt neue Änderungen für Inhaber des EUSS Pre-settled Status an

Das Innenministerium des Vereinigten Königreichs (UK) hat neue Änderungen am European Union Settlement Scheme (EUSS) angekündigt.

Die am 21. Mai angekündigten Änderungen werden sicherstellen, dass „alle Personen, denen im Rahmen des EU-Settlement Scheme der Status eines vorläufig Aufgenommenen gewährt wurde, ihre Rechte weiterhin problemlos nachweisen können“, heißt es in der Pressemitteilung.

Sie fügte hinzu, dass sie auch „mehr Klarheit für diejenigen schaffen, die den Einwanderungsstatus überprüfen müssen, wie Arbeitgeber und Vermieter.“

Die Änderungen tragen zur Umsetzung des Urteils des High Court vom Dezember 2022 bei, das von der Unabhängigen Überwachungsbehörde (IMA) im Zusammenhang mit den Vereinbarungen über die Bürgerrechte angestrengt worden war.

Der High Court entschied, dass Personen mit dem Status „pre-settled“ ihr Recht auf ein Leben im Vereinigten Königreich im Rahmen des Austrittsabkommens nicht verlieren, wenn sie sich nicht erneut für die EUSS bewerben.

Sobald die Bedingungen erfüllt sind, sollten diejenigen, die im Rahmen des EUSS einen Status als vorläufig Ansässige erhalten, automatisch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gemäß dem Austrittsabkommen erhalten.

„Wir glauben, dass unser rechtlicher Rahmen mit dem Urteil übereinstimmt“, schrieb Tom Pursglove MP, Staatsminister für legale Zuwanderung und die Grenze, in einem Brief an Lord Ricketts, den Vorsitzenden des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten.

„Wir haben jedoch weiterhin eng mit der IMA an der Umsetzung gearbeitet, um sicherzustellen, dass die von uns vorgenommenen Änderungen in der Praxis funktionieren“, fügte er hinzu.

Was ist das EU-Abwicklungssystem?

Das EU-Niederlassungsprogramm ermöglicht es Bürgern der Europäischen Union (EU) sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz und ihren berechtigten Familienangehörigen, auch nach dem Brexit in Großbritannien zu leben.

Es hält das Austrittsabkommen aufrecht, das bekräftigt, dass Nicht-EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben, die gleichen Rechte haben wie britische Bürger sowie britische Staatsangehörige und ihre berechtigten Familienangehörigen in jedem EU-Land, in das sie umgezogen sind oder in dem sie wohnen.

Sie gilt für EU-Bürger im Vereinigten Königreich und britische Bürger in der EU ab dem 31. Dezember 2020, dem Ende der Brexit-Übergangszeit.

Im Rahmen des EU-Settlement Scheme haben qualifizierte Nicht-EU-Bürger ein lebenslanges Aufenthaltsrecht und können im Vereinigten Königreich und in der EU studieren, arbeiten und frei reisen.

Diejenigen, die im Rahmen des EUSS den Status „settled“ oder „pre-settled“ haben, sind von der neuen elektronischen Reisegenehmigung (ETA) des Vereinigten Königreichs ausgenommen.

Diese ETA-Befreiung kann über ihre digitale Online-Einwanderungsakte für das Vereinigte Königreich(eVisa) nachgewiesen werden, die mit ihrem Reisepass verknüpft sein sollte.

Neue Änderungen am EU-Abwicklungssystem

Das Innenministerium hat weitere Änderungen vorgenommen, um die Umsetzung des Urteils des High Court aus dem Jahr 2022 zu unterstützen.

Sie kündigte drei neue Änderungen am EU-Abwicklungssystem an:

1. Verfallsdaten für Prüfer unsichtbar machen

Erstens wird sie das Ablaufdatum des Pre-Settled-Status aus den digitalen Profilen entfernen, die Dritten angezeigt werden.

Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Vermieter nicht sehen können, wann der Status einer Person vor der Niederlassung endet, wenn sie online nach dem Recht einer Person auf Arbeit oder Miete suchen.

Das Ablaufdatum wird auch für Dritte unsichtbar sein, wenn sie den Einwanderungsstatus einsehen oder nachweisen wollen.

2. Keine erneute Überprüfung des Rechts auf Arbeit oder des Rechts auf Miete mehr

Zweitens wird das Innenministerium von Dritten nicht mehr verlangen, dass sie die Inhaber des Status „vor der Niederlassung“ erneut überprüfen.

Das bedeutet, dass die Kontrolleure keine weiteren Überprüfungen des Rechts auf Arbeit oder des Rechts auf Miete durchführen müssen, wenn die Person in demselben Job oder Mietvertrag bleibt.

In seinem Schreiben erkannte Pursglove das Risiko der „fortwährenden Sichtbarkeit eines Verfallsdatums“ und die „Notwendigkeit, den Status erneut zu überprüfen“.

Er räumte ein, dass sich dies negativ auf die Inhaber des Status der Voransiedlung auswirken kann.

3. Verlängerung des Status der Vorabansiedlung auf 5 Jahre

Drittens wird das Innenministerium die Dauer der Verlängerung des Status der Vorabansiedlung auf fünf Jahre verlängern.

„Dies wird den Inhabern des Pre-Settled-Status zusätzliche Sicherheit für ihre fortbestehenden Rechte geben“, schrieb Pursglove.

Er verlängert die Frist für Inhaber des Status eines „pre-settled“ um weitere drei Jahre, wenn sie noch keinen Antrag gestellt oder den Status eines „settled“ erhalten haben.

Seit September 2023 gewährt das Innenministerium den Inhabern des Status „vor der Niederlassung“ eine automatische Verlängerung um zwei Jahre.

Umsetzung der neuen Änderungen des EU-Abwicklungssystems

Nach Ansicht von the3million sind die Änderungen „potenziell gute Nachrichten“, müssen aber „mit einer Prise Salz“ betrachtet werden.

The3Million ist eine gemeinnützige Gruppe, die sich für die Rechte von nicht-britischen Bürgern einsetzt, die in Großbritannien leben.

„Gleichzeitig mit der Einführung dieser Maßnahmen hat das Innenministerium angekündigt, die Einschränkung des Status der Vorabansiedlung zu prüfen“, schrieb sie auf ihrem X-Account.

Die gemeinnützige Gruppe warnte, dass Nicht-Bürger, die nicht nachweisen können, dass sie seit fünf Jahren im Vereinigten Königreich leben, „innerhalb der vom Innenministerium gesetzten Frist ohne Papiere dastehen werden“.

The3Million fragte auch, ob Inhaber des Pre-Settled-Status weiterhin Aktiencodes verwenden können, um ihren Status nachzuweisen, oder ob sie die Dienste zur Überprüfung von Arbeitgebern/Vermietern in Anspruch nehmen müssen.

Außerdem wurde die Frage nach der Umsetzung der neuen Änderungen aufgeworfen.

In dem Schreiben von Pursglove heißt es, dass die Änderungen und die dazugehörigen Anleitungen „in den nächsten Wochen“ aktualisiert werden sollen.

Das Innenministerium prüft auch, ob Änderungen an den entsprechenden Rechtsvorschriften erforderlich sind, um diese Änderungen zu verdeutlichen.

Später im Jahr plant sie, Personen mit dem Status „vorläufig niedergelassen“ nach fünf Jahren automatisch in den Status „niedergelassen“ zu überführen.